TrackingTime ist ein abonnementbasiertes SaaS-Produkt. Kostenpflichtige Abonnements werden im Voraus berechnet und automatisch verlängert, sofern sie nicht vor dem nächsten Abrechnungsdatum gekündigt werden.
Kunden sind dafür verantwortlich, ihren Tarif, Abrechnungszeitraum, aktive Benutzer, die Anzahl der Lizenzen und das Verlängerungsdatum zu prüfen, bevor eine Zahlung verarbeitet wird.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, in dieser Richtlinie ausdrücklich anders angegeben oder schriftlich anderweitig vereinbart, sind an TrackingTime gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig.
Rückerstattungen bei erstmaligem Abonnement
Kunden, die erstmals ein kostenpflichtiges TrackingTime-Abonnement erwerben, können innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der ersten Zahlung eine Rückerstattung beantragen.
Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt ausschließlich für die erste erfolgreich verarbeitete Zahlung eines neuen kostenpflichtigen Abonnements.
Sie gilt nicht für:
Abonnementverlängerungen
Reaktivierte Abonnements
Tarif-Upgrades oder -Downgrades
Zusätzliche Lizenzen oder Benutzer
Add-ons oder individuelle Dienstleistungen
Enterprise-, individuelle oder manuell abgerechnete Vereinbarungen
Konten, für die bereits zuvor eine Rückerstattung gewährt wurde
Wenn eine Rückerstattung genehmigt wird, kann das kostenpflichtige Abonnement sofort gekündigt oder herabgestuft werden.
⚠️ Diese kommerzielle Rückerstattungsrichtlinie schränkt keine gesetzlichen Kündigungs-, Widerrufs- oder Rückerstattungsrechte ein, die nach den geltenden Verbraucherschutzgesetzen bestehen können.
Fehlerhafte oder doppelte Abbuchungen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen ein falscher Betrag, ein Betrag mehrfach oder aufgrund eines Verarbeitungsfehlers berechnet wurde, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.
Wir prüfen die Abbuchung gemeinsam mit unserem Zahlungsdienstleister. Sollte sich herausstellen, dass die Abbuchung fehlerhaft war, erstatten wir den zu Unrecht berechneten Betrag.
Abonnementverlängerungen
Zahlungen für Abonnementverlängerungen sind nach ihrer Verarbeitung grundsätzlich nicht erstattungsfähig, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Abbuchung auf einen Abrechnungsfehler von TrackingTime zurückzuführen ist.
Dies gilt unter anderem für monatliche Verlängerungen, jährliche Verlängerungen, automatische Verlängerungen sowie Abonnements, die nicht vor dem jeweiligen Abrechnungsdatum gekündigt wurden.
Die Kündigung eines Abonnements verhindert zukünftige Verlängerungen, führt jedoch nicht automatisch zur Rückerstattung bereits verarbeiteter Zahlungen.
Nach der Kündigung behalten Sie den Zugriff auf Ihr kostenpflichtiges Abonnement bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders angegeben.
Jahresabonnements
Jahresabonnements werden für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlt.
Nach Ablauf der ursprünglichen Rückerstattungsfrist sind Zahlungen für Jahresabonnements sowie deren Verlängerungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn Sie ein Jahresabonnement vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, wird die Kündigung zum Ende des aktuellen jährlichen Abrechnungszeitraums wirksam. Wir gewähren keine teilweisen, anteiligen oder auf ungenutzte Zeiträume bezogenen Rückerstattungen allein deshalb, weil das Abonnement vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde.
Monatsabonnements
Zahlungen für Monatsabonnements sind nach ihrer Verarbeitung grundsätzlich nicht erstattungsfähig, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein Abrechnungsfehler vorliegt.
Um eine Abbuchung für den folgenden Monat zu vermeiden, müssen Sie Ihr Abonnement vor dem nächsten Abrechnungsdatum kündigen oder anpassen.
Ungenutzte Lizenzen und inaktive Benutzer
Kunden sind dafür verantwortlich, die aktiven Benutzer und Lizenzen ihres Abonnements zu verwalten.
Wir gewähren keine Rückerstattungen oder Gutschriften allein deshalb, weil ein Benutzer inaktiv war, nicht mehr zum Team gehörte, den Dienst nicht genutzt hat oder vor der Abrechnung hätte archiviert werden sollen.
Wenn ein Benutzer keinen Zugriff mehr benötigt, können Sie ihn entsprechend den in Ihrem Tarif verfügbaren Optionen archivieren oder ersetzen. Reduzierungen der Lizenzanzahl gelten ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume, sofern nicht in einer schriftlichen Vereinbarung mit TrackingTime etwas anderes festgelegt wurde.
Tarifänderungen und Downgrades
Wenn Sie während eines laufenden Abrechnungszeitraums zu einem günstigeren Tarif wechseln, die Anzahl der Lizenzen reduzieren oder Ihr Abonnement auf andere Weise verringern, wird die Änderung gemäß den in Ihrem Konto angezeigten Abrechnungsregeln verarbeitet.
Tarif-Downgrades, Änderungen des Abrechnungszyklus und Reduzierungen der Lizenzanzahl begründen nicht automatisch einen Anspruch auf eine Rückerstattung in Geld.
Gegebenenfalls können verbleibende vorausbezahlte Beträge Ihrem TrackingTime-Konto stattdessen als Guthaben gutgeschrieben und automatisch auf zukünftige Rechnungen angerechnet werden.
Kontoguthaben hat keinen Barwert, kann nicht auf ein anderes Konto übertragen und nicht ausgezahlt oder erstattet werden, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich anderweitig von TrackingTime vereinbart wurde.
Rabatte, Aktionen und Sonderpreise
Gebühren, die vor der Genehmigung oder Anwendung eines Rabatts, einer Aktion, eines Rabatts für gemeinnützige Organisationen oder einer anderen Sonderpreisvereinbarung gezahlt wurden, sind nicht allein deshalb erstattungsfähig, weil der Rabatt später genehmigt wurde.
Rabatte können nicht rückwirkend angewendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von TrackingTime vereinbart wurde.
Aktions-, rabattierte, ältere, individuelle oder speziell ausgehandelte Abonnements können abweichenden Rückerstattungsbedingungen unterliegen. Wenn eine schriftliche Vereinbarung für Ihr Abonnement andere Bedingungen vorsieht, gelten diese Bedingungen.
Enterprise-, individuelle und manuell abgerechnete Vereinbarungen
Enterprise-Tarife, individuelle Vereinbarungen, manuell abgerechnete Abonnements, Bestellvereinbarungen, professionelle Dienstleistungen, Onboarding-Leistungen, Implementierungsarbeiten und andere individuell vereinbarte Geschäftsleistungen sind nicht erstattungsfähig, sofern die jeweilige schriftliche Vereinbarung nichts anderes vorsieht oder eine Rückerstattung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Steuern, Gebühren und Kosten Dritter
Steuern, Währungsumrechnungskosten, Bankgebühren, Gebühren von Zahlungsdienstleistern und andere Kosten Dritter sind grundsätzlich nicht durch TrackingTime erstattungsfähig, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Belastung unmittelbar auf einen Abrechnungsfehler von TrackingTime zurückzuführen ist.
Rückbuchungen und Zahlungsstreitigkeiten
Wenn Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister eine Rückbuchung oder einen Zahlungsstreit einleiten, können wir möglicherweise keine separate Rückerstattung vornehmen, solange das Verfahren noch läuft.
Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst an uns zu wenden, damit wir die Abbuchung prüfen und versuchen können, das Problem direkt zu klären.
So beantragen Sie eine Rückerstattung
Um eine Rückerstattung zu beantragen, kontaktieren Sie uns über den In-App-Chat oder per E-Mail unter support@trackingtime.co.
Bitte geben Sie folgende Informationen an:
Die mit Ihrem TrackingTime-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse
Den Namen Ihres Unternehmens oder Workspace
Die Rechnungsnummer oder das Zahlungsdatum
Den Grund für Ihren Antrag
Alle zusätzlichen Informationen, die uns bei der Prüfung der Abbuchung helfen können
Wir prüfen berechtigte Anträge und antworten in der Regel innerhalb von drei (3) bis fünf (5) Werktagen.
Genehmigte Rückerstattungen werden nach Möglichkeit auf die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode zurücküberwiesen. Nach der Veranlassung der Rückerstattung dauert es in der Regel fünf (5) bis zehn (10) Werktage, bis der Betrag auf Ihrem Kontoauszug erscheint. Dies hängt von Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister ab.
Rechtlicher Hinweis
Keine Bestimmung dieser Richtlinie schließt Rechte oder Rechtsbehelfe aus, beschränkt oder begrenzt diese, sofern ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach geltendem Recht nicht zulässig ist.
TrackingTime kann diese Rückerstattungsrichtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Für eine bestimmte Abbuchung gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Verarbeitung dieser Abbuchung gültige Version, sofern nicht geltendes Recht oder eine schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
